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Ihre zuverlässige Vertretung im Strafrecht in Cottbus

Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen und Blattmann > Ihre zuverlässige Vertretung im Strafrecht in Cottbus

Das Strafrecht

Es dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten. Wir möchten Ihnen kurze Fachbegriffe vermitteln. Im Falle eins Falles ist SCHWEIGEN definitiv bis zur anwaltlichen Vertretung durch unseren Fachanwalt für Strafrecht in Cottbus eine goldene REGEL! In dringenden Fällen nutzen Sie auch den 24h Notruf unserer Kanzlei unter Tel.:  0179/2067151

 

Akteneinsicht

Der Betroffene erfährt in der Regel erst dann davon, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, wenn er eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhält oder bei ihm eine Durchsuchung der Wohnung durchgeführt wird. Von besonderer Bedeutung ist, dass der Beschuldigte auf jeden Fall von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht, dass heißt, keine Angaben macht, sondern schweigt. Ebenfalls wichtig ist es, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Verteidigung zu beauftragen, da nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten kann. Wenden Sie sich in dieser Situation gerne an Herrn Rechtsanwalt Christian Nordhausen aus Cottbus.

 

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Strafverfahren in diesem Bereich können zum Beispiel Vorwürfe wegen Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung, Urkundenfälschung oder auch Straßenverkehrsdelikte zum Gegenstand haben. Auch Straftaten aus anderen Gesetzen, wie zum Beispiel auf dem Betäubungsmittelstrafrecht oder dem Waffengesetz fallen hierrunter. Sollten Sie Beratungsbedarf zum allgemeinen Strafrecht haben, kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Christian Nordhausen gerne unter 0355/703666.

 

Betäubungsmittelstrafrecht

Der Verkehr mit Betäubungsmittel bedarf in Deutschland einer Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dies wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass der, der sich ohne Erlaubnis in irgendeiner Form am Verkehr mit Betäubungsmittel beteiligt, sich nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar machen kann. Das Betäubungsmittelstrafrecht hat in den letzten Jahren eine stetige Verschärfung erfahren. Unter Berücksichtigung der zum Teil erheblichen Straferwartung ist das schnelle und kompetente Eingreifen eines Strafverteidigers von entscheidender Bedeutung, wenn Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaft oder Polizei einen Bürger verdächtigen, gleichgültig ob der Verdacht berechtigt oder unberechtigt ist. Sehr häufig bedienen sich die Strafverfolgungsbehörden im Betäubungsmittelstrafverfahren „heimlicher Ermittlungsmethoden.“ Dies bedeutet, dass die Kommunikation des Tatverdächtigen (also Telefonate etc.) überwacht wird oder der Verdächtige selbst über einen längeren Zeitraum observiert wird. Ein Strafverteidiger kann die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen überprüfen und die Verwertung der durch möglicherweise illegale Ermittlungsmaßnahmen gewonnenen Kenntnisse verhindern. Strafverteidiger Christian Nordhausen aus Cottbus verteidigt Sie auch in diesem Rechtsgebiet.

 

Festnahme/ Untersuchungshaft

Spätestens, wenn es zur Vollstreckung einer Untersuchungshaft kommt, sollte umgehend professionelle Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch genommen werden. Ein Strafverteidiger kann für einen Inhaftierten Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen oder einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Haftprüfung stellen. Wenn Sie oder einer Ihrer Bekannten oder Angehörigen sich in Untersuchungshaft befinden, melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Christian Nordhausen. Er wird Sie gerne hierzu beraten.

 

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz geregelt. Es wird bei Jugendlichen, welche zur Tatzeit zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, angewendet. Außerdem kann es auch bei Heranwachsenden, also nach dem 18. Lebensjahr und vor Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht die Bestrafung des Täters. Dem liegt die Einsicht zugrunde, dass es sich bei Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne kriminelle Energie handelt. In solchen Fällen soll dem jungen Straftäter durch ernsthafte Ermahnungen oder leichte Sanktionen deutlich gemacht werden, dass die Normen der Gesellschaft auch für ihn verbindlich sind. Andererseits soll aber auch beachtet werden, dass eine übermäßige Strafe sich entwicklungsschädigend auswirken kann. Dies hat zur Folge, dass im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht schon Unterschiede im Gerichtsverfahren bestehen. Auch bei den vorgesehenen Strafen gibt es einen deutlich umfangreicheren Maßnahmenkatalog als im allgemeinen Strafrecht. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen aus Cottbus hat besondere Kenntnisse im Jugendstrafrecht, um die Jugendlichen oder Heranwachsenden bestmöglich verteidigen zu können.

 

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle gegen das menschliche Leben gerichteten Straftaten. Zu diesem Bereich gehören insbesondere die Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Sieht sich ein Täter diesen Vorwürfen ausgesetzt, führt dies im Regelfall zu einer Verhaftung, die eine mehrmonatige Untersuchungshaft nach sich zieht. In diesen Fällen ist die sofortige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers angezeigt. Schwurgerichtsverfahren zeichnen sich neben allgemeinen verfahrensrechtlichen Aspekten und Problemen innerhalb des Beweisrechts häufig durch die Einholung von psychologischen und psychiatrischen Sachverständigengutachten aus. Deren Beurteilung erfordert ebenso fachspezifische Kenntnisse wie die Überprüfung kriminaltechnischer Untersuchungen. Eine weitere Besonderheit im Schwurgerichtsverfahren bildet die häufig absolut angedrohte Sanktion der lebenslangen Freiheitsstrafe. Es ist daher unabdingbar, bereits unmittelbar zu Beginn des Verfahrens die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung auch in diesem Rechtsgebiet zurückblicken und konnte bislang immer die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abwenden.

 

Kosten

Die Kosten der Strafverteidigung werden entweder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Wenn sich die anwaltliche Tätigkeit auf eine Erstberatung erstreckt, wird hierfür eine Pauschalvergütung berechnet. Über die genauen Einzelheiten informiert Sie Herr Rechtanwalt Christian Nordhausen gerne in einem Erstgespräch.

 

Pflichtverteidigung/ Pflichtverteidiger

Die Pflichtverteidigung ist in den §§ 140 ff StPO geregelt. Die Bezeichnung „Pflichtverteidiger“ deutet darauf hin, dass der Beschuldigte notwendiger Weise eines Verteidigers bedarf. Unerheblich sind dabei seine finanziellen Verhältnisse. Ein Pflichtverteidiger ist daher nicht ein „Anwalt der Armen“ oder ein Anwalt, der dem Angeklagten vom Gericht beigeordnet wird, weil sich der Angeklagte selber keinen Rechtsanwalt leisten kann. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen aus Cottbus ist auch als Pflichtverteidiger gerne für Sie tätig.

 

Rechtsmittel (Einspruch, Beschwerde, Berufung, Revision)

Rechtsmittel dienen dazu, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen. So kann zum Beispiel ein Durchsuchungsbeschluss mit einer Beschwerde angegriffen werden. Gegen ein Urteil eines Amtsgerichts besteht die Möglichkeit, Berufung oder Sprungrevision einzulegen. Ein Urteil eines Landgerichts oder eines Oberlandesgerichts kann mit der Revision angegriffen werden. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen aus Cottbus unterstützt Sie hier gerne und kann auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

 

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht bezeichnet den Bereich der Straftatbestände, in dem Verstöße gegen das Recht der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe gestellt werden. Hierzu gehören auch die sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und die Missbrauchsdelikte. Die Tätigkeit eines Verteidigers in diesem Deliktsbereichs erfordert besondere Fähigkeiten und Kompetenzen. In vielen Fällen werden Gutachten über die Glaubhaftigkeit einer Zeugin oder eines Zeugen eingeholt. Diese gilt es nötigenfalls zu erschüttern. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen blickt auch in diesem Bereich auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück und kann Sie kompetent verteidigen.

 

Strafbefehl

Das Amtsgericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Dieser kann nach Zustellung binnen einer Frist von zwei Wochen mit dem Rechtsmittel des Einspruchs angefochten werden. Eine Begründung ist für einen solchen Einspruch nicht erforderlich. Nach fristgerechtem Einspruch wird das Amtsgericht eine Hauptverhandlung anberaumen. Setzen Sie sich daher nach Zustellung eines Strafbefehls schnellstmöglich mit Rechtsanwalt Christian Nordhausen in Verbindung, der Sie über die zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Verteidigung sowie über die Erfolgsaussichten berät.

 

Verkehrsstrafrecht

Besondere Fachkenntnisse verlangen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Nach Beendigung des Strafverfahrens können nachrangige verwaltungsrechtliche Maßnahmen, wie Entzug der Fahrerlaubnis, Drogenscreenings, Fahrtenbuchauflagen etc., weitreichendere Folgen für den Betroffenen haben als die Strafe selbst. In vielen Fällen sind berufliche Existenzen oder sogar die gesamte Lebensgestaltung mit der Fahrerlaubnis verknüpft. Frühzeitige Beratung, insbesondere dann, bevor sich ein Beschuldigter zur Sache einlässt, ist unbedingt notwendig, um schwere Nachteile zu vermeiden. Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts werden Verfahren insbesondere wegen Vorwürfen der Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), der Trunkenheit im Verkehr (umfasst auch Betäubungsmittel/Drogen), der fahrlässigen Körperverletzung bei Verkehrsunfällen, der fahrlässigen Tötung bei Verkehrsunfällen, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen kann Sie in diesen Rechtsgebieten optimal vertreten.

 

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftskriminalität“ findet sich nahezu täglich in der Presse. Es handelt sich hier um Delikte, die nur im Wirtschaftsverkehr begangen werden können, zum Beispiel Straftaten nach dem UWG (Kapitalanlagebetrug, Subventionsbetrug, Verstöße gegen die Buchhaltungspflichten, Vorenthalten von Arbeitsentgelten bzw. das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen, Untreue, Umweltkriminalität im gewerblichen Bereich, Verstöße gegen das Markengesetz, Geldwäsche und Insolvenzstraftaten. Besonders schwerwiegend ist hier, dass im Fall einer Verurteilung neben der Bestrafung auch zivilrechtliche Nachteile drohen. Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen aus Cottbus verteidigt Sie auch in diesem Bereich.

 

 

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