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Was ist das Strafrecht?

Das Strafrecht definiert, welche Handlungen, von Eigentumsdelikten und Verkehrsdelikten bis hin zu Kapitalverbrechen, als Straftat gelten. Es legt die entsprechenden Strafen im Strafgesetzbuch (StGB) fest und regelt das gesamte Strafverfahren sowie das gerichtliche Vorgehen nach der StPO (Strafprozessordnung).

 

Bei einem strafrechtlichen Vorwurf bietet unser Fachanwalt für Strafrecht Christian Nordhausen kompetente und schnelle Verteidigung.

 

Wichtigster Grundsatz: Schweigen Sie bis zur anwaltlichen Beratung!

Was das Strafrecht schützt

Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter:

 

  • Leben
  • körperliche Unversehrtheit
  • Eigentum
  • Würde
  • Ehre
  • Vermögen
  • Die Bestrafung soll Schuld sühnen und weitere Taten verhindern.
Foto des Paragrafen 155a

Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter:

 

  • Leben
  • körperliche Unversehrtheit
  • Eigentum
  • Würde
  • Ehre
  • Vermögen
  • Die Bestrafung soll Schuld sühnen und weitere Taten verhindern.
Foto des Paragrafen 155a

Erste Schritte bei Ermittlungen

Ein Ermittlungsverfahren kann überraschend kommen. Umso wichtiger ist es, die ersten Schritte zu kennen und richtig zu reagieren.

Wenn gegen Sie ermittelt wird

Meist erfahren Sie erst durch eine Vorladung zur Vernehmung oder eine Durchsuchung Ihrer Wohnung von einem laufenden Strafverfahren. In diesem Moment ist schnelles Handeln gefragt.

 

Sie haben das Recht zu schweigen:

 

  1. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
  2. Treffen Sie keine Aussage
  3. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt

Akteneinsicht

Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht erhalten. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten nach der StPO kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Ohne Kenntnis der Vorwürfe, Beweise und der genauen Tat ist eine wirksame Verteidigung unmöglich.

Bereiche des Strafrechts

Das Strafrecht umfasst verschiedene Teilbereiche, die sich nach Art und Schwere der Tat unterscheiden. Jeder Bereich folgt eigenen Regeln und Besonderheiten im Strafverfahren gemäß StPO und StGB.

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Häufige Vorwürfe betreffen:

 

  • Körperverletzung
  • Nötigung und Bedrohung
  • Diebstahl und Raub
  • Betrug und Erpressung
  • Urkundenfälschung
  • Straßenverkehrsdelikte

 

Auch Straftaten nach anderen Gesetzen fallen hierunter, etwa nach dem Betäubungsmittelgesetz oder Waffengesetz.

Betäubungsmittelstrafrecht

Der Umgang mit Betäubungsmitteln bedarf in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die Straferwartung ist oft hoch.

 

Besonderheit: Die Ermittlungsbehörden nutzen häufig heimliche Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung oder Observation. Ein Strafverteidiger kann im Rahmen des Strafverfahrens prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und die Verwertung illegal gewonnener Erkenntnisse verhindern.

Foto von Geldscheinen und Steuerbetrug-Ordner

Der Umgang mit Betäubungsmitteln bedarf in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die Straferwartung ist oft hoch.

 

Besonderheit: Die Ermittlungsbehörden nutzen häufig heimliche Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung oder Observation. Ein Strafverteidiger kann im Rahmen des Strafverfahrens prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und die Verwertung illegal gewonnener Erkenntnisse verhindern.

Foto von Geldscheinen und Steuerbetrug-Ordner

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Verfahren haben oft weitreichende Folgen. Nach dem Strafverfahren können verwaltungsrechtliche Maßnahmen folgen:

 

  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Drogenscreenings
  • Fahrtenbuchauflagen

 

Für viele Menschen hängt zudem die berufliche Existenz an der Fahrerlaubnis.

 

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Wenn Sie die Rechtmäßigkeit eines Bußgelds anzweifeln, sollten Sie sofort handeln.

 

Noch bevor Sie sich zur Sache äußern, ist eine frühzeitige Beratung entscheidend.

 

Häufige Vorwürfe:

 

  • Verkehrsunfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol oder Drogen)
  • Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung bei Unfällen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs

Wirtschaftsrecht und Steuerstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts, das sich mit Taten befasst, die im Wirtschaftsverkehr begangen werden. Es schützt zentrale Güter wie das Vermögen, das Vertrauen in den Markt und den fairen Wettbewerb.

 

Typische Beispiele für Wirtschaftsstraftaten sind:

 

  • Kapitalanlagebetrug und Subventionsbetrug
  • Verstöße gegen Buchhaltungspflichten
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelten
  • Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Untreue und Insolvenzstraftaten
  • Verstöße gegen das Markengesetz
  • Geldwäsche

 

Besondere Gefahr: Bei Verurteilung drohen neben der Strafe auch zivilrechtliche Nachteile.

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht stellt Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Strafe. Dazu gehören sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Missbrauchsdelikte.

 

Die Verteidigung in diesem Bereich erfordert besondere Kenntnisse im Umgang mit sensiblen Taten. Oft werden Gutachten über die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen eingeholt. Diese müssen kritisch geprüft und gegebenenfalls angezweifelt werden.

Kapitalstrafrecht

Das Kapitalstrafrecht umfasst alle gegen das menschliche Leben gerichteten Straftaten, insbesondere Mord und Totschlag. Solche Vorwürfe führen meist zu einer sofortigen Verhaftung und monatelanger Untersuchungshaft.

 

Besonderheiten:

 

  • Häufige Einholung psychologischer und psychiatrischer Gutachten
  • Kriminaltechnische Untersuchungen
  • Drohung der lebenslangen Freiheitsstrafe

 

Die sofortige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers ist hier unerlässlich.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Es kann auch bei Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.

 

Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, nicht die Bestrafung. 

 

Jugendkriminalität wird oft als Entgleisung ohne kriminelle Energie betrachtet. Durch Ermahnungen oder leichte Sanktionen soll dem jungen Straftäter deutlich gemacht werden, dass gesellschaftliche Normen auch für ihn verbindlich sind. Übermäßige Strafen sollen vermieden werden, da sie entwicklungsschädigend wirken können.

 

Das Gerichtsverfahren unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. Der Maßnahmenkatalog ist deutlich umfangreicher.

Untersuchungshaft und Festnahme

Kommt es zur Vollstreckung einer Untersuchungshaft, muss umgehend ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Ein Verteidiger kann Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen oder eine mündliche Haftprüfung nach der StPO beantragen.

 

Bei Inhaftierung: Sofort anrufen unter 0179/20 67 151

Rechtsmittel

Rechtsmittel dienen der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen.

 

Mögliche Rechtsmittel:

 

  • Beschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss
  • Berufung oder Sprungrevision gegen ein Urteil des Amtsgerichts
  • Revision gegen ein Urteil des Landgerichts oder Oberlandesgerichts

 

Die Fristen sind kurz. Handeln Sie schnell und ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu.

Strafbefehl

Das Amtsgericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

 

Nach fristgerechtem Einspruch wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Pflichtverteidigung

Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt der Armen“. Die Bezeichnung bedeutet, dass der Beschuldigte notwendigerweise eines Verteidigers bedarf, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen. Das Gericht ordnet einen Pflichtverteidiger bei, wenn die Verteidigung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten erforderlich ist.

Kosten der Verteidigung

Die Kosten der Strafverteidigung werden entweder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Für eine Erstberatung wird eine Pauschalvergütung berechnet.

 

Die genauen Einzelheiten besprechen wir gerne in einem Erstgespräch.

Ihr nächster Schritt

Sie haben Fragen zu einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem anderen rechtlichen Problem? Neben dem Strafrecht beraten wir Sie auch im Arbeitsrecht oder Familienrecht gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann
Spremberger Straße 40
03046 Cottbus

 

Telefon: 0355 703666
24h-Notruf: 0179 2067151