Das Strafrecht definiert, welche Handlungen, von Eigentumsdelikten und Verkehrsdelikten bis hin zu Kapitalverbrechen, als Straftat gelten. Es legt die entsprechenden Strafen im Strafgesetzbuch (StGB) fest und regelt das gesamte Strafverfahren sowie das gerichtliche Vorgehen nach der StPO (Strafprozessordnung).
Bei einem strafrechtlichen Vorwurf bietet unser Fachanwalt für Strafrecht Christian Nordhausen kompetente und schnelle Verteidigung.
Wichtigster Grundsatz: Schweigen Sie bis zur anwaltlichen Beratung!
Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter:
Das Strafrecht dient dem Schutz elementarer Rechtsgüter:
Ein Ermittlungsverfahren kann überraschend kommen. Umso wichtiger ist es, die ersten Schritte zu kennen und richtig zu reagieren.
Meist erfahren Sie erst durch eine Vorladung zur Vernehmung oder eine Durchsuchung Ihrer Wohnung von einem laufenden Strafverfahren. In diesem Moment ist schnelles Handeln gefragt.
Sie haben das Recht zu schweigen:
Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht erhalten. Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakten nach der StPO kann Ihre Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Ohne Kenntnis der Vorwürfe, Beweise und der genauen Tat ist eine wirksame Verteidigung unmöglich.
Das Strafrecht umfasst verschiedene Teilbereiche, die sich nach Art und Schwere der Tat unterscheiden. Jeder Bereich folgt eigenen Regeln und Besonderheiten im Strafverfahren gemäß StPO und StGB.
Das allgemeine Strafrecht umfasst die Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Häufige Vorwürfe betreffen:
Auch Straftaten nach anderen Gesetzen fallen hierunter, etwa nach dem Betäubungsmittelgesetz oder Waffengesetz.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln bedarf in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die Straferwartung ist oft hoch.
Besonderheit: Die Ermittlungsbehörden nutzen häufig heimliche Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung oder Observation. Ein Strafverteidiger kann im Rahmen des Strafverfahrens prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und die Verwertung illegal gewonnener Erkenntnisse verhindern.
Der Umgang mit Betäubungsmitteln bedarf in Deutschland einer behördlichen Erlaubnis. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Die Straferwartung ist oft hoch.
Besonderheit: Die Ermittlungsbehörden nutzen häufig heimliche Ermittlungsmethoden wie Telefonüberwachung oder Observation. Ein Strafverteidiger kann im Rahmen des Strafverfahrens prüfen, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren und die Verwertung illegal gewonnener Erkenntnisse verhindern.
Verkehrsstrafrechtliche Verfahren haben oft weitreichende Folgen. Nach dem Strafverfahren können verwaltungsrechtliche Maßnahmen folgen:
Für viele Menschen hängt zudem die berufliche Existenz an der Fahrerlaubnis.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr erhalten Sie in der Regel einen Bußgeldbescheid. Wenn Sie die Rechtmäßigkeit eines Bußgelds anzweifeln, sollten Sie sofort handeln.
Noch bevor Sie sich zur Sache äußern, ist eine frühzeitige Beratung entscheidend.
Häufige Vorwürfe:
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts, das sich mit Taten befasst, die im Wirtschaftsverkehr begangen werden. Es schützt zentrale Güter wie das Vermögen, das Vertrauen in den Markt und den fairen Wettbewerb.
Typische Beispiele für Wirtschaftsstraftaten sind:
Besondere Gefahr: Bei Verurteilung drohen neben der Strafe auch zivilrechtliche Nachteile.
Das Sexualstrafrecht stellt Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Strafe. Dazu gehören sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Missbrauchsdelikte.
Die Verteidigung in diesem Bereich erfordert besondere Kenntnisse im Umgang mit sensiblen Taten. Oft werden Gutachten über die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen eingeholt. Diese müssen kritisch geprüft und gegebenenfalls angezweifelt werden.
Das Kapitalstrafrecht umfasst alle gegen das menschliche Leben gerichteten Straftaten, insbesondere Mord und Totschlag. Solche Vorwürfe führen meist zu einer sofortigen Verhaftung und monatelanger Untersuchungshaft.
Besonderheiten:
Die sofortige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers ist hier unerlässlich.
Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Es kann auch bei Heranwachsenden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angewendet werden. Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig.
Der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund, nicht die Bestrafung.
Jugendkriminalität wird oft als Entgleisung ohne kriminelle Energie betrachtet. Durch Ermahnungen oder leichte Sanktionen soll dem jungen Straftäter deutlich gemacht werden, dass gesellschaftliche Normen auch für ihn verbindlich sind. Übermäßige Strafen sollen vermieden werden, da sie entwicklungsschädigend wirken können.
Das Gerichtsverfahren unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht. Der Maßnahmenkatalog ist deutlich umfangreicher.
Kommt es zur Vollstreckung einer Untersuchungshaft, muss umgehend ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Ein Verteidiger kann Beschwerde gegen den Haftbefehl einlegen oder eine mündliche Haftprüfung nach der StPO beantragen.
Bei Inhaftierung: Sofort anrufen unter 0179/20 67 151
Rechtsmittel dienen der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen.
Mögliche Rechtsmittel:
Die Fristen sind kurz. Handeln Sie schnell und ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu.
Das Amtsgericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Nach fristgerechtem Einspruch wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
Ein Pflichtverteidiger ist kein „Anwalt der Armen“. Die Bezeichnung bedeutet, dass der Beschuldigte notwendigerweise eines Verteidigers bedarf, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen. Das Gericht ordnet einen Pflichtverteidiger bei, wenn die Verteidigung zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten erforderlich ist.
Die Kosten der Strafverteidigung werden entweder auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Für eine Erstberatung wird eine Pauschalvergütung berechnet.
Die genauen Einzelheiten besprechen wir gerne in einem Erstgespräch.
Sie haben Fragen zu einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem anderen rechtlichen Problem? Neben dem Strafrecht beraten wir Sie auch im Arbeitsrecht oder Familienrecht gerne in einem persönlichen Gespräch.
Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann
Spremberger Straße 40
03046 Cottbus
Telefon: 0355 703666
24h-Notruf: 0179 2067151