Herr Rechtsanwalt Christian Nordhausen studierte Rechtswissenschaften an der Ruhruniversität in Bochum. Von 1991 bis 1993 war er studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht bei Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse. und ist seit 1996 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig, zunächst in Frankfurt/Oder, seit 1997 in Cottbus. Seit dieser Zeit ist er überwiegend im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig.
Im Jahr 2002 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang Strafrecht. Noch im selben Jahr wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Er verfügt über eine mehr als 20- jährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sowie umfangreiche Prozesserfahrung in vielfach öffentlich bekannten Strafverfahren. Er hat eine Vielzahl von Angeklagten vertreten, die sich dem Vorwurf des Mordes oder versuchten Mordes ausgesetzt sahen. In allen Fällen konnte Herr Rechtsanwalt Nordhausen eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes verhindern.
Er ist als Fachanwalt in allen Bereichen des Strafrechts tätig und nimmt Mandate im Bereich des allgemeinen Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts und Kapitalstrafrechts an. Ebenso betreut er Mandate im Jugendstrafrecht und Strafvollzug. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Nordhausen auch im Bereich der strafrechtlichen Revision tätig.
Im Verkehrsstrafrecht und im Verkehrsrecht steht Herr Rechtsanwalt Nordhausen zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl geahndet wird. Auch wird er anwaltlich tätig bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht oder Fahrerflucht), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Bei Straftatbeständen wie Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis kann Herr Rechtsanwalt Nordhausen möglicherweise drohende Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Herr Rechtsanwalt Nordhausen hilft auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Herr Rechtsanwalt Nordhausen führt die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht er als Anwalt den Schadensersatz und das Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Herr Rechtsanwalt Nordhausen ist seit 1997 als Dozent und Lehrbeauftragter tätig. In den Jahren 1997 bis 2004 war er Dozent an der Bankakademie in Frankfurt/Oder. Von 1999 bis 2007 nahm er einen Lehrauftrag an der technischen Hochschule Wildau (FH) wahr und hielt dort im Fachbereich Betriebswirtschaft wöchentlich mehrstündige Vorlesungen.
Seit Oktober 2004 ist er nebenamtliches Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg und Leiter der Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsanwaltsstation auf dem Gebiet des Strafrechts für die Referendare des Landgerichts Cottbus. Zudem ist er auch als Prüfer zur Bewertung von Aufsichtsarbeiten im Rahmen der 2.juristischen Staatsprüfung im Strafrecht tätig.