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Fachanwalt für Arbeitsrecht nahe Heinersbrück

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Gute Beratung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht im Raum Heinersbrück

 

Als Arbeitnehmer stehen einem in vielen Situationen im Arbeitsleben Rechte zu, die man oft selbst nicht genau kennt. Kommt es zu Konflikten oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, ist eine kompetente rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht ratsam. Auch für Arbeitgeber empfiehlt sich die Expertise eines Spezialisten, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Für Heinersbrück und Umgebung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht engagiert und zielorientiert, um Ihre Interessen durchzusetzen.

 

Umfassende Rechtsberatung im Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit vielen Besonderheiten. Es umfasst alle Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Arbeitsverträge
  • Kündigungen & Kündigungsschutz
  • Abmahnungen
  • Gehalt und Lohnfortzahlung
  • Urlaubsanspruch
  • Mutterschutz & Elternzeit
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht

 

Fachanwalt Claus-Wilhelm Blattmann ist mit allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts bestens vertraut. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Arbeitsrecht kann er die Rechtslage fundiert beurteilen und Sie kompetent im Raum Heinersbrück.

 

Spezialist für Kündigungsschutzklagen

 

Ein Schwerpunkt von Fachanwalt Blattmann liegt in der Vertretung bei Kündigungsschutzklagen. Erhält man eine Kündigung, bleiben nur drei Wochen Zeit, um dagegen gerichtlich vorzugehen. Versäumt man diese Frist, wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie möglicherweise unrechtmäßig war.

 

Fachanwalt Blattmann prüft, ob eine Kündigung formal korrekt ausgesprochen wurde und ob Kündigungsgründe vorliegen. Dabei macht es einen Unterschied, ob es sich um eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung handelt. Auch eine Verdachtskündigung oder eine Änderungskündigung haben eigene Voraussetzungen.

Besonderer Kündigungsschutz gilt zudem für bestimmte Personengruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Auch eine Massenentlassung ist nur unter strengen Auflagen möglich.

 

Rechtsanwalt Blattmann vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Kündigungen. Er setzt sich für Ihre Rechte ein und vertritt Sie auch vor dem Arbeitsgericht, falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

 

Scheuen Sie sich nicht, sich bei arbeitsrechtlichen Problemen oder einer drohenden Kündigung frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Fachanwalt Blattmann nahe Heinersbrück, um Ihre Situation zu besprechen und die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Mit seiner Unterstützung wahren Sie Ihre Rechte und verbessern Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber.

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