Rechtswidrige Durchsuchung der Wohnung des Lebenspartners des Beschuldigten Gegen den Lebenspartner meiner Mandantin wurde wegen des Verdachts des Diebstahls einer Mikrowelle ermittelt. Der Beschuldigte soll in der Vergangenheit als Lebenspartner und begleitende Person meiner Mandantin festgestellt worden sein. Er soll auch Fahrer des PKW´s meiner Mandantin gewesen sein. Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume meiner Mandantin angeordnet. In der Begründung führt das Amtsgericht aus, dass der Beschuldigte sich rechtwidrig einer Mikrowelle zugeeignet habe. Meine Mandantin sei Lebensgefährtin, lebe zwar getrennt von dem Beschuldigten, es sei aber anzunehmen, dass der Beschuldigte sich öfter in der Wohnung...
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