Rechtswidrige Durchsuchung führt zu einem Beweisverwertungsverbot
Rechtswidrige Durchsuchung führt zu einem Beweisverwertungsverbot Im April 2020 erhielten Polizeibeamte durch einen Zeugen einen Hinweis, dass mein Mandant mit Betäubungsmitteln Handel treibe und in seiner Wohnung „eine Menge Betäubungsmittel“ habe. Mehrere Polizeibeamte begaben sich daraufhin zur Wohnanschrift meines Mandanten, um die Angaben des Zeugen zu überprüfen. Die Polizeibeamten gelangten durch die unverschlossene Eingangstür des Mehrfamilienhauses vor die Wohnung meines Mandanten. Dort fiel den Beamten Cannabisgeruch im Hausflur auf. Auf mehrmaliges Rufen und Klingeln an der Wohnungstür meines Mandanten reagierte niemand. Einer der Polizeibeamten öffnete die bereits vorbeschädigte Wohnungseingangstür, indem er kräftig dagegen klopfte. Alle Polizeibeamten betraten die Wohnung meines Mandanten....
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